— zu § 60 Satz 1 Nr. 1 (§ 94 i.V.m. § 97 HGO)
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 03.07.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 10.781.379 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 10.155.593 EUR
mit einem Saldo von — 625.786 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 100 EUR
mit einem Saldo von — -100 EUR
ausgeglichen mit einem Überschuss von — 625.686 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 1.122.443 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 446.950 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.854.463 EUR
mit einem Saldo von — -2.407.513 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 2.195.501 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 805.441 EUR
mit einem Saldo von — 1.390.060 EUR
ausgeglichen mit einem Zahlungsmittelüberschuss
des Haushaltsjahres von — 104.990 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.150.000 EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 448.750 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.300.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf — 600 v. H. |
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| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 795 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf — 375 v. H. | |
____________
[1] Bei Festlegung der Hebesätze im Rahmen einer gesonderten Satzung nach § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz bzw. § 16 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz ist in der Haushaltssatzung hierauf und auf die nachrichtliche Bedeutung der Angabe im Rahmen der Haushaltssatzung hinzuweisen.
Es gilt das von der Gemeindevertretung am 03.07.2025 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 03.07.2025 beschlossene Stellenplan.
| (1) | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleitet, ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 25.000 € und die Gemeindevertretung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 € und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. |
| (2) | Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Ausgaben im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 HGO wird auf 5 % der veranschlagten Erträge des Ergebnishaushaltes bzw. der Einzahlungen im Finanzhaushaltes festgestellt. |
| (3) | Die Wertgrenze für Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 GemHVO wird auf 50.000 €/netto festgesetzt. |
Bad Salzschlirf, den 03.07.2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.12.2025 bis 19.12.2025 und vom 05.01.2026 bis 09.01.2026 im Rathaus, der Gemeinde Bad Salzschlirf, Zimmer 4 zu folgenden Uhrzeiten aus:
| Öffnungszeiten |
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| Montag- Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Bad Salzschlirf, den 11.12.2025