Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden, sofern das Kind mit dem Lichtbild weiterhin identifizierbar ist.
Ab dem 01.01.2024 können Sorgeberechtigte zwischen der Ausstellung eines Personalausweises für derzeit 22,80 € oder eines Reisepasses für derzeit 37,50 € wählen. Diese Dokumente werden für sechs Jahre ausgestellt und können genutzt werden, solange das Kind mit dem Lichtbild zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Hierbei ist eine Bearbeitungsdauer bei einem Personalausweis von ca. 2 - 3 Wochen und bei einem Reisepass von ca. 3 - 5 Wochen zu beachten.