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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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7. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Bad Salzschlirf vom 20.07.2022

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wasser- gesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Arti- kel 9 des Gesetzes vom 09.12.2022 (GVBl S. 764), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessi- schen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf in der Sitzung am 12.12.2024 folgende

7. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung

beschlossen:

Artikel 1

§ 24 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

§ 24 Benutzungsgebühren

(3)

„Die Gebühr beträgt pro cbm Frischwasser 2,76 €

(2,58 € zuzügl. 7% Umsatzsteuer)“

Die Absätze (1) und (2) des § 24 der Wasserversorgungssatzung bleibt in der ursprünglichen Fassung bestehen.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese 7. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Bad Salzschlirf, den 13.12.2024

DER GEMEINDEVORSTAND

( Siegel )

gez. Klug, Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Bad Salzschlirf, den 13.12.2024

gez. Klug, Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die vorstehend ausgefertigte Satzung wurde am ______________ im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bad Salzschlirf öffentlich bekannt gemacht.

Bad Salzschlirf, den

gez. Klug, Bürgermeister