Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wasser- gesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Arti- kel 9 des Gesetzes vom 09.12.2022 (GVBl S. 764), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessi- schen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf in der Sitzung am 12.12.2024 folgende
beschlossen:
§ 24 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
§ 24 Benutzungsgebühren
| (3) | „Die Gebühr beträgt pro cbm Frischwasser 2,76 € |
|
| (2,58 € zuzügl. 7% Umsatzsteuer)“ |
Die Absätze (1) und (2) des § 24 der Wasserversorgungssatzung bleibt in der ursprünglichen Fassung bestehen.
Inkrafttreten
Diese 7. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Bad Salzschlirf, den 13.12.2024
( Siegel )
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Bad Salzschlirf, den 13.12.2024
Bekanntmachungsvermerk:
Die vorstehend ausgefertigte Satzung wurde am ______________ im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bad Salzschlirf öffentlich bekannt gemacht.
Bad Salzschlirf, den