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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bad Salzschlirf
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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3. Änderung zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung -

- Hebesatzsatzung -

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) hat die

Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Salzschlirf am 12.12.2024 die folgende 3. Änderung zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer vom 25.02.2014 beschlossen:

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt geändert:

Ab dem 01.01.2025

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

460 v.H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

560 v.H.

2.

für die Gewerbesteuer

375 v.H.

§ 2

Die vorstehenden Hebesätze gelten für die Haushaltsjahre ab 2025.

§ 3

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Diese Hebesatzsatzung wird hiermit ausgefertigt.

Der Gemeindevorstand

Bad Salzschlirf, den 13.12.2024

( Siegel )

gez. (Klug, Bürgermeister)

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Bad Salzschlirf, den 13.12.2024

gez. Klug, Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die vorstehend ausgefertigte Satzung wurde am ______________ im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bad Salzschlirf öffentlich bekannt gemacht.

Bad Salzschlirf, den

gez. Klug, Bürgermeister