Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 eine neue Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen beschlossen. Die sogenannte Verwaltungsentlastungsverordnung (VerwaltEntlastVO) soll Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von Ausweisdokumenten vereinfachen. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung steigen jedoch kurzfristig die Gebühren für Personalausweise.
Für Personen ab 24 Jahren steigt die Gebühr von bisher 37 Euro auf 46 Euro. Antragstellende unter 24 Jahren zahlen künftig 27,60 Euro statt bisher 22,80 Euro.
Grund für die Anpassung ist eine deutschlandweite Kostensteigerung im Ausweiswesen. Gestiegene Produktions- und Verwaltungskosten machen eine Neuregelung erforderlich. Die zusätzlichen Einnahmen sollen zudem in höhere Sicherheitsstandards und den weiteren Ausbau digitaler Prozesse investiert werden. Vor allem moderne Technologien zur Identitätsprüfung sowie die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltungsabläufe erfordern einen erhöhten organisatorischen und technischen Aufwand.
Bereits seit dem 1. Mai 2025 sind für Personalausweise und Reisepässe ausschließlich digitale biometrische Fotos zulässig. Diese können entweder direkt beim Einwohnermeldeamt im Rathaus oder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen sowie in teilnehmenden Drogerien erstellt werden. Die Übermittlung erfolgt per QR-Code. Papierfotos werden nicht mehr akzeptiert.