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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Haus- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus „Alte Schule“ in Vorderweidenthal

Allgemeine Bestimmungen

1. Hausherr, Allgemeine Bestimmungen

Hausherr und weisungsbefugt ist der Eigentümer, die Ortsgemeinde Vorderweidenthal, vertreten durch den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten bzw. einen Beauftragten der Ortsgemeinde. Die Alte Schule dient vorrangig für Veranstaltungen der Ortsgemeinde.

Darüber hinaus darf sie von Einwohnern, Vereinen, den politischen Gruppierungen in der Ortsgemeinde sowie für Veranstaltungen der Verbandsgemeinde und des Landkreises nach Abstimmung der Termine benutzt werden. Auf Antrag kann die Alte Schule auch für kommerzielle und private Veranstaltungen von auswärtigen Personen sowie von Firmen und Betrieben angemietet werden.

2. Nutzungserlaubnis, Benutzungsgebühren

Das Nutzungsrecht für den großen Saal, den Konferenzraum, die Küche sowie die Nebenräume erteilt der zuständige Beauftragte der Ortsgemeinde in Absprache mit dem Ortsbürgermeister. Das Nutzungsrecht kann bei Verstößen gegen diese Ordnung oder sonstige gesetzliche bzw. polizeirechtliche Gesetze entzogen werden.

Die Benutzungserlaubnis und die Terminvergabe regeln der Ortsbürgermeister bzw. die beauftragte Person der Ortsgemeinde.

Die Ortsgemeinde behält sich die Nutzung der Räumlichkeiten jederzeit vor. Die Benutzungserlaubnis gilt grundsätzlich nur für die Räumlichkeiten der Alten Schule. Technische Einrichtungen dürfen nur nach Zustimmung durch den Ortsbürgermeister bzw. der beauftragten Person der Ortsgemeinde benutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist - ausgenommen bei vertraglich abgestimmten Vereinbarungen - nicht zulässig. Den Anordnungen der Beauftragten der Ortsgemeinde ist Folge zu leisten und jederzeit der Zutritt zu allen Räumen der Alten Schule zu gewähren. Nutzungsgebühren und Nebenkosten sowie Reinigungskosten werden entsprechend der vom Gemeinderat erlassenen Gebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung erhoben.

3. Veranstaltungen

Die Veranstaltungen sind rechtzeitig zu planen und bedürfen der Genehmigung der Ortsgemeinde und eventuell des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin kann nicht geltend gemacht werden.

Die Durchführung von Veranstaltungen liegt in der Verantwortung des Benutzers. Ggf. erforderliche Erlaubnisse/Genehmigungen (GEMA, Schankerlaubnis, Versicherungsschutz, etc.) sind vom Benutzer einzuholen. Die evtl. hierfür anfallenden Gebühren sind vom Benutzer/Mieter zu bezahlen.

Nach 22:00 Uhr ist dafür Sorge zu tragen, dass die Anwohner nicht über die Gebühr durch Musik, Lärm an- und abfahrender Fahrzeuge usw. gestört werden. Sollten durch die Nutzung an und in den Räumlichkeiten Veränderungen vorgenommen werden, so ist vorher die Zustimmung der Ortsgemeinde einzuholen und zur Rückgabe der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Das Auf- und Abstuhlen erfolgt durch den Benutzer.

Dies gilt ebenso für die sich in der Alten Schule befindlichen Tische. Die technischen Anlagen und Geräte sind sorgfältig zu bedienen, ggf. sind die Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen zu beachten. Es gilt ein striktes (absolutes) Rauchverbot im gesamten Gebäude sowie aller Fluchtwege im Innen- und Außenbereich.

Gemeindeeigenes Inventar muss vollzählig und unbeschadet bleiben. Das gesamte Inventar darf nur innerhalb des Gebäudes verwendet werden.

4. Aufsicht

Die Benutzung der Räume darf nur unter Aufsicht erfolgen. Die Aufsichtsperson muss namentlich benannt, volljährig und zu jederzeit Vorbild sein. Sie hat für den geordneten Ablauf zu sorgen und ist für eine ordnungsgemäße Überwachung aller Veranstaltungsteilnehmer verantwortlich. Wird der Ortsgemeinde keine andere Person genannt, so ist der Inhaber des Schlüssels der Verantwortliche und Ansprechpartner für die Veranstaltung. Für diese Person besteht während der Veranstaltung Anwesenheitspflicht.

5. Schlüssel

Die Schlüsselübergabe erfolgt durch einen Beauftragten der Ortsgemeinde. Der Empfang der ausgehändigten Schlüssel wird schriftlich bestätigt.

Die ausgehändigten Schlüssel sind nicht übertragbar und müssen nach der Veranstaltung unverzüglich - spätestens 24 Stunden nach Mietende - an den Beauftragten der Ortsgemeinde zurückgegeben werden. Ein Verlust eines Schlüssels muss der Ortsgemeinde umgehend angezeigt werden. Die anfallenden Kosten, für die auszuwechselnde Schließanlage sowie die erforderlichen Schlüssel, im Falle eines Verlustes trägt der Benutzer.

6. Ordnungsregeln & Schäden

Die bauliche Substanz und die Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln, die Räumlichkeiten sauber zu halten.

Zusätzliche Befestigungshalterungen in Form von Nägeln, Schrauben, Dübeln, Reißzwecken, Klebestreifen etc. dürfen nicht angebracht werden. Das Bekleben der Decken und Wände ist nicht erlaubt. Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes, des Brandschutzes, des Lärmschutzes, der Versammlungssättenverordnung (VStättVO) etc. sind zu beachten. Sämtliche Notausgänge und Fluchtwege sind freizuhalten. Die maximale Bestuhlung (siehe Bestuhlungspläne) darf nicht überschritten werden. Schäden an Gebäude, Einrichtung und Inventar sind unverzüglich zu melden und werden dem Benutzer in Rechnung gestellt. Eventuell notwendige weitere öffentliche bzw. privatrechtliche Genehmigungen sind durch den Benutzer einzuholen.

Beim Verlassen der benutzten Räume ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster verschlossen, alle Stromverbraucher und alle Küchengeräte ausgeschaltet, die Heizung gedrosselt oder die Thermostatventile auf Frostschutz gestellt und die Wasserhähne zugedreht sind.

Unerlaubtes Betreten nicht angemieteter Räume ist nicht gestattet.

Das Abstellen von Fahrrädern, E-Scooter, Roller aller Art oder sonstiger Fahrzeuge mit und ohne Motor innerhalb des Gebäudes ist untersagt.

Das Mitbringen von Tieren - ausgenommen Therapie-/Blindenhunde - ist nicht gestattet.

Das Spielen mit mobilen Spiel- und Fahrgeräten ist nicht erlaubt.

Ballspiele sind grundsätzlich, mit Ausnahme von Tischtennis, Ballgymnastik und Spiele mit Softbällen, verboten.

7. Reinigung

Den Reinigungsanweisungen der Ortsgemeinde ist Folge zu leisten. Die benutzten Räume sind nach jeder Belegung besenrein zu verlassen.

Nach jeder Veranstaltung bedürfen alle Räume der Nassreinigung. Diese wird durch die Ortsgemeinde durchgeführt und dem Benutzer in Rechnung gestellt.

Eine evtl. zusätzliche, über die normale Nachreinigung hinausgehende, erforderliche Reinigung, wird von der Ortsgemeinde durchgeführt und dem Mieter in Rechnung gestellt.

Alle Geräte und Einrichtungen, besonders in der Küche und an der Theke sind sofort nach deren Gebrauch gründlich zu reinigen. Kühlschränke und Spülmaschinen sind ausgeräumt und gereinigt zu hinterlassen. Das Geschirr und die Gläser sind entsprechend sortiert einzuräumen. Für die vorgeschriebene Trennung und Entsorgung von Abfall und Müll hat der Benutzer Sorge zu tragen. Ebenso stellt dieser entsprechendes Reinigungsmaterial, z. B. für die Oberflächenreinigung der Theke und Küche zur Verfügung. Die beiden Spülmaschinen im Obergeschoss dürfen nur mit den fest installieren Reinigungsmittel genutzt werden.

8. Bewirtschaftung

Die Bewirtschaftung der Alten Schule bei Veranstaltungen erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Benutzers. Die Zubereitung und Verabreichung von Speisen dürfen nur unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und von Personen mit Gesundheitspass vorgenommen werden.

9. Sicherheitseinrichtungen

a) Fluchtwege:

Fluchtwege sind die Eingangstür vom August-Becker-Platz, die westliche Tür aus dem Saal im EG, die Tür in der nördlichen Ecke des Saales im OG und das gesamte Treppenhaus.

b) Feuerlöscher:

Im EG befindet sich ein Feuerlöscher im Treppenhaus und ein Feuerlöscher im kleinen Saal.

Im OG befindet sich je ein Feuerlöscher im Treppenhaus und im Saal seitlich der Saaleingangstür. Ein Küchenfeuerlöscher befindet sich im Thekenbereich neben der Tür zum Vorratsraum.

c) Verbandskasten

Ein Verbandskasten befindet sich im Treppenhaus OG neben der Tür zur Theke.

10. Haftung und Versicherung

Die Benutzung der Alten Schule erfolgt auf eigene Gefahr. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die trotz Einhalt der üblichen Sorgfalt nicht erkannt werden, haftet die Ortsgemeinde nicht. Für Personenschäden, sowie für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen von eingebrachten Gegenständen übernimmt die Ortsgemeinde keine Haftung. Benutzer haben für einen entsprechenden Versicherungsschutz (Haftpflicht) Sorge zu tragen.

11. Verstoß gegen Haus- und Nutzungsordnung

Bei einem Verstoß gegen diese Haus- und Benutzungsordnung kann der Benutzer zur sofortigen Räumung verpflichtet werden. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, kann die Ortsgemeinde die Räumung und Instandsetzung auf Kosten und Gefahr des Benutzers durchführen lassen.

Die Zahlung der anfallenden Nutzungsgebühren bleibt in solchen Fällen unberührt.

12. Schlussbestimmungen

Soweit nicht besonders geregelt, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Mietrecht. Personenbezogene Daten werden entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) elektronisch verarbeitet und gespeichert. Die Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist dieser Haus- und Benutzungsordnung als Anlage beigefügt.

Die Benutzungsgebühren werden durch den Gemeinderat festgesetzt und dem Benutzer in Rechnung gestellt. Die Ortsgemeinde behält sich vor im Bedarfsfall eine Kaution zu verlangen.

Diese Haus- und Benutzungsordnung wurde vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Vorderweidenthal in seiner Sitzung vom 21.12.2022 beschlossen und tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Vorderweidenthal, 21.12.2022
Christmann, Ortsbürgermeister