Zu Beginn der Sitzung informierte der Vorsitzende über den Glasfaserausbau in der Gemeinde.
Anschließend beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern zur Realisierung von Energieprojekten. Die Ortsgemeinde lehnte den Beitritt unter den vorlegten Kriterien einstimmig ab.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde die Anpassung der Benutzungsgebühren für das Dorfgemeinschaftshaus einstimmig wie folgt beschlossen:
Die angegebenen Gebühren gelten pro Veranstaltung und verstehen sich zuzüglich der unter Nr. 3-5 genannten Nebenkosten. Die Gebührenordnung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Ferner beschloss das Gremium die Änderung der Friedhofssatzung. Der Gemeinderat nahm die Sitzungsvorlage samt deren Anlagen zur Kenntnis und beschloss, die Entwürfe der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung als Satzungen auszufertigen sowie folgende Änderungen einstimmig:
In der Friedhofsgebührensatzung
unter Punkt VIII (Benutzung der Leichenhalle): Beträge bleiben unverändert, unter Punkt IX (Sonstige Gebühren) 1 und 2 werden die Gebühren der Gemeinde Schweigen-Rechtenbach übernommen.
Die Ortsbürgermeisterin wurde einstimmig dazu ermächtigt, eine Entscheidung über den vorzeitigen Abbau von Grabstätten bis zu 10 Jahren vor Ablauf der Ruhefrist gem. § 22 Abs. 2 der Friedhofssatzung eigenständig herbeizuführen.
Für eine Straßenreparatur an der Kirchstraße beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Bauhof mit den Reparaturarbeiten zu beauftragen.
Des Weiteren wurde der Annahme einer Spende mit großem Dank einstimmig zugestimmt.
Hinsichtlich der Aufgabenübertragung in der Kommunalen Wärmeplanung nahm der Gemeinderat den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmte einer Übertragung der Aufgabe „Erstellung eines kommunalen Wärmeplans“ auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 5 GemO einstimmig zu.
Anschließend informierte der Vorsitzende über verschiedene Angelegenheiten.