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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Verhalten auf dem Friedhof

Es liegen mehrere Beschwerden über das Mitbringen von Hunden auf den Friedhof vor. Wir weisen darauf hin, dass gem. § 5 Abs. 3 g) der Friedhofssatzung das Mitbringen von Tieren

– ausgenommen Blindenhunde –

nicht gestattet ist.

Ein Verstoß gegen die Friedhofssatzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

F. Schönung, Ortsbürgermeister