Ab Donnerstag, 2. Januar, können Winzerinnen und Winzer Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2025 stellen. Die Antragsfrist endet am 31. Januar. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Dies ist der 30. April 2025.
Die oben genannte Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2025 gepflanzt werden sollen. Folgende Maßnahmen können beantragt werden:
Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen im Jahr 2025 lauten:
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen. Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragstellenden durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrags. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden.
Für Antragstellende, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Webseite der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße unter www.suedliche-weinstrasse.de/rebpflanzungen2025 die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit.
Weitere Auskünfte gibt Thorsten Schultz, Referat Landwirtschaft und Weinbau: Telefon 06341 940-371, Fax 06341 940-7371 oder per E-Mail an Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de