Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 12 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), in der zurzeit geltenden Fassung,hat der Rat der Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler in seiner Sitzung am 21.11.2024 die folgende Satzung beschlossen.
Die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung – Betriebsartentabelle (Stand 01.06.2022) - wird durch die dieser Änderungssatzung beigefügte Anlage zur Tourismusbeitragssatzung – Betriebsartentabelle (Stand 31.10.2024) - ersetzt.
Diese Änderung tritt rückwirkend auf den 01.01.2024 in Kraft.
Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz auf Folgendes hingewiesen:
(1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen, so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
(2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.