Der Gemeinderat beriet sich über die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2022 und des Folgejahres. Einstimmig beschloss der Rat bei der Grundsteuer A die Erhöhung auf 345 v.H. Bei der Grundsteuer B wurde mit 7 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme, die Erhöhung auf 465 v.H. beschlossen. Der Rat stimmte einstimmig zu, dass die Gewerbesteuer unverändert bei 380 v.H. bleibt.
Bezüglich des Mehrgenerationenplatzes „Mühlenpark“ beschloss der Gemeinderat mit 7 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, für die Erschließung des Pavillons mit Strom und Wasser den Auftrag für die Spühlbohrung an die Firma Snippert Drilling GmbH, 49828 Osterwald zu erteilen.
Da der gemeindeeigene Rasenmäher defekt war und nur notdürftig repariert werden konnte, wurde einstimmig der Ortsbürgermeister ermächtigt, eine Anschaffung bis zum Preis von 5.000 Euro zu tätigen.