Zur Bekanntmachung vom 08. Februar 2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbeirats Blankenborn und des Stadtrats Bad Bergzabern sowie für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers Blankenborn und der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters der Stadt Bad Bergzabern ergeht folgender ergänzender Hinweis:
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats sowie für die Wahl des Ortsbeirats und der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Hermann Augspurger in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 103 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in
76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 210 einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters Herrn Rolf-Dieter Enke in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 103 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 210 einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, 22. April 2024, 18.00 Uhr,
ab.