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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO; Sperrung einer Zufahrt des Verkehrskreisel (B 427 / L 508) am Bahnhof in Bad Bergzabern Aufbau einer WC-Anlage

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der

Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

1.

Ab Montag, 18. März 2024, wird die Zufahrt über die Kapeller Straße in den Verkehrskreisel (Bahnhof) in Bad Bergzabern, für den gesamten Verkehr gesperrt.

2.

Im Auftrag der Stadt Bad Bergzabern wird eine WC-Anlage auf dem Bahnhofsgelände errichtet. Hierfür muss im Vorfeld eine defekte Wasserleitung saniert werden.

3.

Die Umleitung erfolgt über die Steinfelder Straße, Friedhofstraße und die Weinstraße.

4.

Hierfür wird die Einbahnstraßenregelung in der Friedhofstraße gedreht. Am 18.03.2024, ab 07 Uhr, ist daher ein absolutes Halteverbot in der Friedhofstraße angeordnet. Noch parkende Fahrzeuge werden dann kostenpflichtig abgeschleppt. Sobald die Straße frei ist, kann die Änderung erfolgen. In der Woche der Sperrung kann wieder in Fahrtrichtung der Einbahnstraße und entsprechen der Halteverbotsbeschilderung geparkt werden. Am 22.03.2024, ab 12 Uhr muss der Vorgang wiederholt werden, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Durch diese Regelung ist es möglich dem Parkbedürfnis der Anwohner, im Zeitraum der Sperrung, Rechnung zu tragen.

5.

Die Sperrung der Fahrspur aus Richtung Osten erfolgt ab der Einmündung Steinfelder Straße. Hier ist die Umleitung über die Friedhofstraße und Weinstraße ausgeschildert. Die Zufahrt zur Metzgerei Kieffer ist weiterhin möglich

6.

Eine Zufahrt über die Kapeller Straße in den Bahnhofskreisel ist für die Zeit der Sperrung nicht mehr möglich.

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung!

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde