Die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern hat eine Förderung für die kommunale Wärmeplanung erhalten. Für die Erstellung eines entsprechenden Plans müssen die Ortsgemeinden die Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung auf die Verbandsgemeinde übertragen. Der Gemeinderat nahm dies zu Kenntnis und stimmte einstimmig einer Übertragung der Aufgabe „Erstellung eines kommunalen Wärmeplans“ auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 5 GemO zu.