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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 11/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 14. Sitzung des Gemeinderates Barbelroth vom 11. Dezember 2025

Der Gemeinderat befasste sich zu Beginn seiner Sitzung mit Zuschüssen und Beiträgen für das Jahr 2025. Die Zuschüsse an die Vereine betragen 1 Euro pro Mitglied. Die aktuellen Mitgliederzahlen müssen von der Ortsgemeinde noch eingeholt werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Zuschüsse und Beiträge an die Vereine und Institutionen für das Jahr 2025 entsprechend der vorgestellten Liste mit einem Betrag von 1 Euro pro Vereinsmitglied.

Anschließend befassten sich die Ratsmitglieder mit dem Mitgliedsbeitrag für die Lebenshilfe Südliche Weinstraße. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass über dieses Thema bereits bei der letzten Ratssitzung am 06.11.2025 beraten wurde. Nachträglich wurde jedoch ein Zählfehler bei der Abstimmung festgestellt, weshalb eine erneute Abstimmung erforderlich wurde. Nach kurzer Erörterung beschloss der Gemeinderat mit 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die Mitgliedschaft zu kündigen.

Weiterhin beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Auftragsvergabe „Grabaushub auf dem Friedhof“. Einstimmig beschloss der Rat, einen neuen Werkvertrag für die Grabanfertigung auf dem Gemeindefriedhof mit einer Firma aus Landau zum 01.01.2026, mit einer Laufzeit von zwei Jahren, abzuschließen. Des Weiteren sollen die Erschwerniszuschläge in den Werkvertrag aufgenommen werden. Seitens der Verwaltung soll ein entsprechender Werkvertrag vorbereitet werden.

Nachgehend befasste sich der Rat mit der Bauzaunwerbung an den Ortseingängen. Insbesondere am südlichen Ortseingang werden auf Barbelrother Gelände immer wieder Werbeplakate auf unterschiedlichste Art und ohne Rücksprache und ohne Genehmigung aufgestellt. Der Gemeinderat hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, dies nicht zu tolerieren und Werbung nur im Einzelfall nach Rücksprache und Genehmigung zuzulassen. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines „Bauzaunes“ zur Anbringung von Werbung auf gemeindeeigenem Gelände, zumindest am südlichen Ortseingang. Am nördlichen Ortseingang soll eine analoge Vorgehensweise geprüft und – sofern räumlich möglich und sinnvoll – ebenso verfahren werden. Ebenfalls einstimmig beschloss der Rat, für die Werbung durch Gewerbetreibende und nicht ortsansässige Vereine und Organisationen eine Gebühr für 14 Tage in Höhe von 30,00 Euro zu erheben. Für jede weitere angefangene Woche beträgt die Gebühr 10,00 Euro.

Anschließend berieten die Ratsmitglieder über die Benutzung der Räumlichkeiten des Dorfgemeinschaftshauses durch auswärtige Vereine und Organisationen. Der Gemeinderat beschloss mit 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, die Räumlichkeiten nicht an die vhs für ihren geplanten Linedance Kurs zu vermieten. Die Trachtengruppe Billigheim-Ingenheim möchte die Räumlichkeiten an 18 Tagen anmieten sowie einmal ganztägig. Der Rat war sich mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung einig, hierfür eine Gesamtgebühr in Höhe von 650 Euro zu erheben. Durch den Vorsitzenden soll ein Vertrag mit der Trachtengruppe mit den gleichen Konditionen wie auch bei dem Kulturverein geschlossen werden.

Dann wurde über das Flurbereinigungsverfahren Horbachtal und die Kostenübernahme beraten. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Übernahme der kalkulierten anfallenden Eigenleistung der Ausführungskosten im Flurbereinigungsverfahren Horbachtal in Höhe von 91.600 Euro. Die Kosten wurden anteilig auf die beteiligten Gemeinden aufgeteilt.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.

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