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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 11/2026
Amtlicher Teil
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Gebührenordnung für die Dierbachhalle in Dierbach

1. Örtliche Vereine:

Jedem örtlichen Verein steht die Dierbachhalle für eine Veranstaltung im Jahr kostenfrei zur Verfügung.

2. Nutzungsgebühren:

Großer Saal

Gaststätte

Private Veranstaltungen (Einheimische)

200,00 Euro

100,00 Euro

Private Veranstaltungen (Auswärtige)

350,00 Euro

200,00 Euro

Gewerbliche Veranstaltungen

350,00 Euro

200,00 Euro

Örtliche Vereine (ohne Nebenkosten)

100,00 Euro

-

  1. Nebenkosten / Sonstige Kosten (für großen Saal & Gaststätte):

Heizkostenpauschale

50,00 €

Küchenbenutzung

50,00 €

Nutzung des Geschirrs (je Tafelgedeck)

1,00 €

Verwaltungsgebühren (je Std.)

40,00 €

(organisatorische Unterstützung, Betreuung, Reinigung, etc.)

Die angegebenen Gebühren gelten für eine Tagesbenutzung und verstehen sich zuzüglich der unter Nr. 3 genannten Nebenkosten. In der Heizperiode (Oktober – März) wird die Heizkostenpauschale grundsätzlich berechnet. Im übrigen Zeitraum nur bei Bedarf und Nutzung. Wird die Heizung außerhalb des Veranstaltungstages genutzt, erhöht sich die Heizkostenpauschale entsprechend der Nutzung.

Bei stromintensiven Veranstaltungen (z. B. Betrieb von Musikanlagen für Bands, Betrieb eines Kühlwagens, etc.) behält sich die Ortsgemeinde vor, eine Stromkostenpauschale mit dem Nutzer zu vereinbaren.

Diese Gebührenordnung wurde vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Dierbach in seiner Sitzung am 10.12.2025 beschlossen und tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Dierbach, den 26.02.2026
Huckle, Ortsbürgermeister