1. Örtliche Vereine:
Jedem örtlichen Verein steht die Dierbachhalle für eine Veranstaltung im Jahr kostenfrei zur Verfügung.
2. Nutzungsgebühren:
| Großer Saal | Gaststätte |
| Private Veranstaltungen (Einheimische) | 200,00 Euro | 100,00 Euro |
| Private Veranstaltungen (Auswärtige) | 350,00 Euro | 200,00 Euro |
| Gewerbliche Veranstaltungen | 350,00 Euro | 200,00 Euro |
| Örtliche Vereine (ohne Nebenkosten) | 100,00 Euro | - |
| Heizkostenpauschale | 50,00 € |
| Küchenbenutzung | 50,00 € |
| Nutzung des Geschirrs (je Tafelgedeck) | 1,00 € |
| Verwaltungsgebühren (je Std.) | 40,00 € |
| (organisatorische Unterstützung, Betreuung, Reinigung, etc.) | |
Die angegebenen Gebühren gelten für eine Tagesbenutzung und verstehen sich zuzüglich der unter Nr. 3 genannten Nebenkosten. In der Heizperiode (Oktober – März) wird die Heizkostenpauschale grundsätzlich berechnet. Im übrigen Zeitraum nur bei Bedarf und Nutzung. Wird die Heizung außerhalb des Veranstaltungstages genutzt, erhöht sich die Heizkostenpauschale entsprechend der Nutzung.
Bei stromintensiven Veranstaltungen (z. B. Betrieb von Musikanlagen für Bands, Betrieb eines Kühlwagens, etc.) behält sich die Ortsgemeinde vor, eine Stromkostenpauschale mit dem Nutzer zu vereinbaren.
Diese Gebührenordnung wurde vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Dierbach in seiner Sitzung am 10.12.2025 beschlossen und tritt zum 01.01.2026 in Kraft.