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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 11/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Birkenhördt für die Jahre 2026 und 2027 vom 06.03.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.646.940,00 Euro

1.649.170,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.772.650,00 Euro

1.759.840,00 Euro

der Jahresfehlbetrag auf

-125.710,00 Euro

-110.670,00 Euro

2.

im Finanzhaushalt

2026

2027

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-85.640,00 Euro

-70.650,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

304.300,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

294.300,00 Euro

0,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

10.000,00 Euro

0,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

75.640,00 Euro

70.650,00 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2026

2027

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2026

2027

0,00 Euro

0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2026

2027

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

2026

2027

1.539.453,75 Euro

1.623.999,75 Euro

§ 5

Steuern, Beiträge und Gebühren

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

1. Grundsteuer

Die Höhe der Grundsteuer-Hebesätze sind in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 16.04.2025 geregelt.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

Die Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes ist in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 16.04.2025 geregelt.

3. Hundesteuer

a) für den ersten Hund

35,00 Euro

35,00 Euro

b) für den zweiten Hund

50,00 Euro

50,00 Euro

c) für jeden weiteren Hund

60,00 Euro

60,00 Euro

d) für den ersten gefährlichen Hund

600,00 Euro

600,00 Euro

e) für den zweiten gefährlichen Hund

800,00 Euro

800,00 Euro

f) für jeden weiteren gefährlichen Hund

900,00 Euro

900,00 Euro

II. Der Satz für den Beitrag für die

Unterhaltungskosten und Investitions-

aufwendungen

der Feld-, Weinbergs- und Waldwege

(§§ 7, 8 und 11 KAG) werden pro Hektar

festgesetzt auf

25,00 Euro

25,00 Euro

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.

§ 6

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 3.530.988,87 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 3.539.378,87 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2026 um voraussichtlich 125.710,00 Euro auf 3.413.668,87 Euro und verringert zum Ende des Haushaltsjahres 2027 um voraussichtlich 110.670,00 Euro auf 3.302.998,87 Euro.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 300,00 EUR überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9

In-Kraft-Treten

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2027 enthält, tritt sie am 1. Januar 2027 in Kraft.

Birkenhördt, 06.03.2026
Ortsgemeinde Birkenhördt
Matthias Ackermann, Ortsbürgermeister