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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Erste Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederotterbach für das Haushaltsjahr 2023 vom 16.03.2023

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

I. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

1.

bleibt in den §§ 1 bis 3, § 4 I. Nr. 3. und II. und §§ 5 bis 7 unverändert

2.

wird in § 4 I Nr. 1 und 2 wie folgt geändert:

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2023

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

345 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

465 v.H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

380 v.H.

II. Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Niederotterbach, 16.03.2023
Ortsgemeinde Niederotterbach
Rudi Schwöbel, Ortsbürgermeister