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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Ortsgemeinde Klingenmünster

Umlegungsausschuss

GESCHÄFTSSTELLE:

Vermessungs- und Katasteramt

Rheinpfalz

Pestalozzistraße 4

76829 Landau in der Pfalz

Telefon: 06341 149-0

Telefax: 06341 149-1299

E-Mail: vermka-rpf@vermkv.rlp.de

Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes

gemäß § 69 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „ Gewerbegebiet Ost IV ” der Ortsgemeinde Klingenmünster ist nach Erörterung mit den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten durch Beschluss vom 14. März 2023 aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis. Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Klingenmünster, Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4, 76829 Landau i.d.Pf., während den Dienststunden und nur nach Terminvereinbarung unter der Tel. 06341 149 - 1150 von jedem, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt, eingesehen werden.

Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

Diese Bekanntmachung wird zeitgleich mit Datum vom 22.03.2023 im Amtsblatt „Südpfalz Kurier“ der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern und im Internet unter „www.vg-bad-bergzabern.de“ in der Rubrik „Aktuelles > Bauleitplanung“ veröffentlicht.

Landau, 16.03.2023
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
der Ortsgemeinde Klingenmünster
gez. Klaus Theuer