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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 23. Sitzung des Gemeinderates Birkenhördt vom 18. Dezember 2023

Zunächst widmete sich der Gemeinderat verschiedenen Angelegenheiten und gab diverse Informationen bekannt.

Im weiteren Verlauf der Sitzung fand ein umfangreicher Austausch mit dem Ersten Kreisbeigeordneten Georg Kern zum Thema „Erweiterung des Kindergartens Birkenbäumchen“ statt.

Ferner beschäftigte sich das Gremium mit dem Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde für das Jahr 2024/2025. Es wurde einstimmig beschlossen, den Forstetat 2024/2025 inkl. der angepassten Brennholzpreise zu genehmigen. Für Bürger von Birkenhördt soll der Brennholzpreis um 5,00 Euro (für alle Holzarten) pro Festmeter gesenkt werden.

Bezüglich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Im Sandfeld“ nahm der Gemeinderat die im Rahmen der erneuten (verkürzten) Offenlage im Sommer 2023 abgegebenen Stellungnahmen sowie den hierzu ergangenen Stellungnahmen des Planers und der Verwaltung zur Kenntnis. Der Gemeinderat stimmte, nach Prüfung und Abwägung, diesen einstimmig und im vollen Umfang zu. Weitere Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes mit Drittwirkung, die eine erneute Offenlegung bedingen würden, sind nicht erforderlich.

Weiterhin wurde der vorgelegte Durchführungsvertrag einstimmig anerkannt und der Vorsitzende zur Vertragsunterzeichnung ermächtigt.

Im gleichen Zuge wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Im Sandfeld“ mit allen dazugehörigen Unterlagen, einschließlich der Begründung als Satzung i.V.m. der Satzung über die örtlichen (gestalterischen) Bauvorschriften (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 12 BauGB, § 88 LBauO), einstimmig beschlossen.

Zum Bebauungsplan „Ortsmitte“ wurde die Erweiterung des Plangebietes des Bebauungsplans „Ortsmitte“, mit 7 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung, beschlossen. Das neue Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:

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Die Südgrenze bilden die südlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 144/2, 470/5, 145/4, 189/3, 190 und 192 (Anwesen Hauptstraße 38-48) nördlich der B 427

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Die Westgrenze bilden die westlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 192, 193 und 187/3 (Anwesen Hauptstraße 46, 48 und das Kirchengrundstück mit Garten)

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Die Nordgrenze bilden die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 187/3 sowie 566 (Kirchengrundstück sowie Anwesen Rustelstr. 6 A)

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Die Ostgrenze bilden die östlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 144/2, 571, 568, 567/5 sowie 566 (Anwesen Hauptstraße 38 sowie Rustelstraße 2 bis 6 A).

Ferner beschloss der Gemeinderat, mit 8 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme, die Vergabe der Umweltprüfung inkl. Umweltbericht und Fachbeitrag Naturschutz an das Büro Krell, Oberotterbach, zum Angebotspreis von 7.856,40 Euro zu vergeben.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden die Benutzungsgebühren für das Dorfgemeinschaftshaus, aufgrund der gestiegenen Energiepreise, angepasst. Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde beschlossen, die Gebühren rückwirkend ab 01.01.2023 wie folgt anzuheben:

Nutzungsgebühren für nicht gewerbliche Nutzung:

Einwohner von Birkenhördt Pauschale 250,00 Euro

Auswärtige Pauschale 450,00 Euro

Nutzungsgebühren gewerbliche Nutzung:

Einwohner von Birkenhördt Pauschale 500,00 Euro

Auswärtige Pauschale 800,00 Euro

Diesem Vorschlag und der entsprechenden Änderung der Satzung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Bezüglich der Grundschulumlage 2023 beschloss der Gemeinderat einstimmig die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 bei der Buchungsstelle 21100-541430, in Höhe von 5.365,00 Euro. Die Deckung erfolgt über die Buchungsstelle 51100-562500 (Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen).

Bezüglich der Erstellung eines Elektroanschlusses für die Errichtung eines Festplatzverteilers im Jahr 2022 anlässlich des Dorfjubiläums und künftiger Veranstaltungen, beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Kosten des mit dem Beschluss vom 21.04.2022 beauftragten Festplatzverteilers durch den Haushaltsrest i. H. v. 2.957,20 Euro aus dem Haushaltsjahr 2022, sowie die Ausgabeneinsparungen im TH 3 unter der BST-51100-562500 zu decken.

Ferner stimmte das Gremium einstimmig, einer Übertragung der Aufgabe „Erstellung eines kommunalen Wärmeplans“ auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 5 GemO zu.

Anschließend wurden verschiedene Informationen bekanntgegeben.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat die Errichtung von Kabelverteilerkästen im Rahmen des Glasfaserausbaus.

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