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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau der Paulinerstraße in Schweigen-Rechtenbach

In der Gemeinderatsitzung vom 26.09.2019 wurde der Ausbau der Paulinerstraße beschlossen.

Für diese Maßnahme sind wiederkehrende Beiträge zu erheben.

Abgerechnet werden nunmehr die Jahre 2020 bis 2023.

Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern wird hierzu Ende März / Anfang April ein entsprechender Beitragsbescheid zugehen, welcher zu drei Fälligkeitsterminen (3, 6 und 9 Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides) zur Zahlung fällig wird.

Grundlage ist die jeweils gültige Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach. Im Einzelnen sind das die Satzung vom 30.04.2019 für das Jahr 2020 sowie die Satzung vom 17.12.2020 für die Jahre 2021 bis 2023.

Das Ermittlungsgebiet bildet gemäß § 3 der beiden Satzungen jeweils das gesamte Gemeindegebiet.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beitragsschuldner die Ausbaubeitragssatzungen der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach jederzeit über die Homepage der Verbandsgemeinde (https://www.vg-bad-bergzabern.de/rat-verwaltung/satzungen/schweigen-rechtenbach/) sowie nach Terminvereinbarung in Zimmer 221 der Verbandsgemeindeverwaltung einsehen können.

Allgemeine Informationen zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag können Sie der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung unter https://www.vg-bad-bergzabern.de/rat-verwaltung/wiederkehrende-strassenausbaubeitraege/ entnehmen.

Verbandsgemeindeverwaltung
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Beitragsstelle