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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 3. Sitzung des Gemeinderates Oberotterbach vom 31. Oktober 2024

Der Gemeinderat fasste zu Beginn der Sitzung betreffs des Bebauungsplans "Photovoltaik-Freiflächenanlage Ost" einstimmig einen Grundsatzbeschluss zur Umsetzung eines Solarparks in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen. Der Ortsbürgermeister wurde durch einen einstimmigen Beschluss befugt, den vorgelegten und den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gebrachten Gestattungsvertrag zu unterzeichnen.

Der MSC Ramberg 1984 e.V. im ADAC veranstaltet die 42. ADAC Rallye Südliche Weinstraße. Dafür wurde eine Ausnahmegenehmigung für die Benutzung der Feld- und Wirtschaftswege sowie der gemeindeeigenen Straßen der Ortsgemeinde für die Durchführung und die damit verbundenen Vorbereitungsfahrten beantragt. Für eventuell entstehende Schäden wurde vom Veranstalter eine Versicherung abgeschlossen. Mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme stimmt der Rat der Ausnahmegenehmigung zu.

Die Mühlgasse soll ausgebaut werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig hierfür eine Baufirma zu beauftragen. Zudem wurde der Ortsbürgermeister einstimmig dazu ermächtigt, die Vergabe der LPH 5-9 zu beauftragen.

Auch die Guttenbergstraße soll ausgebaut werden. Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, dass die Verwaltung die Ing.-Leistung ausschreibt und der Ortsbürgermeister Oerther bevollmächtigt wird, nach der Submission das Ing. Büro zu beauftragen und die Zuschüsse zu beantragen.

Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes soll der Bachdurchlauf an der Maienstraße erweitert werden. Der Rat stimmte dem dafür benötigten Grundsatzbeschluss einstimmig zu und bevollmächtigt den Ortsbürgermeister und die Verwaltung die Zuschussmöglichkeiten zu prüfen und ein Leistungsverzeichnis zur Vergabe von Planungsleistungen zu erstellen. Ortsbürgermeister Oerther wurde bevollmächtigt, nach der Submission das Ing. Büro zu beauftragen.

Mit einem einstimmigen Beschluss stimmte der Rat dem Neuabschluss der Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten zwischen der Jagdgenossenschaft Oberotterbach und der Ortsgemeinde Oberotterbach (jährlicher Grundbetrag von 100,00 Euro zzgl. 5 % der Einnahmen aus der Jagdnutzung) zu. Der neue Verwaltungskostenbeitrag wird ab 01.01.2025 an die Verbandsgemeindeverwaltung entrichtet.

Der Gemeinderat beschloss des Weiteren einstimmig, den Auftrag der Regelkontrollen für die Baumbestände sowie die Aktualisierung des Baumkatasters für die Jahre 2024-2029 an die Fa. Guido Sprenger, Bad Bergzabern, zu vergeben und ermächtigt den Vorsitzenden die Aufträge zu gegebener Zeit zu erteilen.

Im Anschluss beschäftigte sich der Rat mit Bauangelegenheiten. Dem Antrag auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB Bauvorhaben: Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Friedhofstraße, 76889 Oberotterbach, Fl.St.Nr. 399 erteilte der Rat einstimmig sein Einvernehmen.

Gleiches entschieden die Ratsmitglieder beim Antrag auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB Bauvorhaben: Einbau eines Sektionaltores mit Elektroantrieb, Marktstraße, Fl.St.Nr. 81, 76889 Oberotterbach.

Zum Ende des öffentlichen Teils der Sitzung beschloss der Rat einstimmig, die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Ortsgemeinde Oberotterbach. Es wurde beschlossen, den Steuersatz bei 10 % zu belassen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat einen Vertrag nicht abzuschließen.

Weiterhin beschloss der Gemeinderat dem Aufschub einer Pachterhöhung zuzustimmen.

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