Der Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung mit dem Neubaugebiet "Schulzenzehnten". Insbesondere mit der Änderung der Richtlinien zur Bauplatzvergabe und der Ausschreibung.
Der Rat beschloss einstimmig die Richtlinien zur Bauplatzvergabe wie im Entwurf ausgeführt zu ändern bzw. zu ergänzen. Lediglich 1.1 des Entwurfes wurde wie folgt angepasst:
Antragsberechtigt sind auch juristische Personen. Diese können sich jedoch ausschließlich auf die o. g. Grundstücke Nr. 18 und 19 bewerben. Im Bebauungsplan ist dieser Bereich mit WA 1 ausgewiesen. Die bisher in der Sitzung am 05.06.2025 beschlossenen Vergaberichtlinien für die natürlichen Personen gelten weiterhin ohne Änderungen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibung der Bauplatzverkäufe nochmals im Amtsblatt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern sowie der Ortsgemeinde Steinfeld unter Berücksichtigung der neu festgelegten Vergaberichtlinien vorzunehmen.