Der Stand zur Photovoltaik-Freiflächenanlage wurde zu Beginn der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Einstimmig erteilte der Rat den aktuellen Planentwürfen die Zustimmung und erkannte diese an.
Der Rat beschloss einstimmig zur Fortführung des Verfahrens die Durchführung der frühzeitigen Offenlage mit paralleler frühzeitiger Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1. Der Planentwurf ist mitsamt den erforderlichen Unterlagen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, bei der Verbandsgemeindeverwaltung offenzulegen und im Internet zu veröffentlichen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Stellungnahmen bei den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, einzuholen.
Dann befasste sich das Gremium mit der Verwendung der bewilligten Zuschussmittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz (RZN) und der Festlegung der Verfahrensweise.
Für folgende Projekte wurden Mittel bewilligt:
| Projekt | Beantragte Zuschussmittel |
| Outdoor-Fitness- und Sportgeräte | 20.000,00 |
| Anschaffungen f. Veranstaltungen | 23.905,30 |
| Friedhof Markise | 6.000,00 |
| Unterdorfstr. 2 u. 4 | 16.500,00 |
| DGH Heizung | 52.000,00 |
| Stadtmöblierung | 10.000,00 |
| Energetische Sanierung Unterdorfstr. 2 und 4 | 10.000,00 |
Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgendes:
| - | die Umsetzung der beantragten und oben aufgeführten Projekte aus Mitteln des RZN, |
| - | die Ermächtigung des Ortsbürgermeisters, im Falle der Notwendigkeit eines Planers, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ein ggf. dafür erforderliches Vergabeverfahren einzuleiten und einen geeigneten Planer zu beauftragen, |
| - | die Ermächtigung des Ortsbürgermeisters – in Zusammenarbeit mit der Verwaltung - zur Einleitung ggf. notwendiger Vergabeverfahren für Lieferleistungen/Gewerke und zur Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, |
| - | die Ermächtigung des Ortsbürgermeisters, Anschaffungen im Rahmen eines Direktkaufs vorzunehmen, |
| - | die Stellung ggf. notwendiger Bauanträge. |
Im Anschluss wurde über die Feststellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 und die Entscheidung über die Entlastung beraten. Einstimmig wurde jeweils folgendes entschieden:
Die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wurden gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festgestellt.
Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem damaligen Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wurde gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO Entlastung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 erteilt.
Zuletzt erteilte der Rat dem Bauvorhaben: „Anbau einer Carportüberdachung als genutzte Dachterrasse und Errichtung einer Außentreppe als Zugang zum Einfamilienhaus, Guttenbergstraße, Fl.St.Nr. 7637/23“ einstimmig sein Einvernehmen.
Im nichtöffentlichen Teil beschloss der Gemeinderat die Rückübertragung, sowie den Weiterverkauf eines Baugrundstückes.