Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
Im Schulring (Grundschule und Kindertagesstätte) in Steinfeld, wird ab der Landesstraße 546 bis zum Ende der Einbahnstraße, das Aufstellen von Absperrschranken zur Sicherung des Fußweges, angeordnet.
| 1. | Die Anordnung der Absperrbaken erfolgt bis zum Abschluss der Umbaumaßnahmen bei der Kindertagesstätte. |
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| Beginn der Maßnahme wird Freitag, der 20, März 2026 sein |
| 2. | Ab der Einmündung aus der Landesstraße 546, ist der Gehweg in der Straße „Schulring“ mit Absperrschranken abzusichern. |
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| Die Absicherung ist bis zum Ende der Einbahnstraße auszuführen. |
| 3. | Die ehemalige Bushaltestelle vor der Grundschule, kann für ein kurzzeitiges Halten (Absetzen der Kinder) genutzt werden. |
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| Hier ist das VZ 283 (absolutes Haltverbot Anfang/Ende) mit einem entsprechenden Zusatzzeichen vorgesehen |
| 4. | Die Anordnung wird Aufstellung der Verkehrseinrichtungen wirksam. |
Sachverhalt:
Der Schulring dient als Zu- und Abfahrt für Schul- und Tagesstättenkinder.
Nach Einrichtung der Einbahnstraße im Schulring, wurde der Bereich bis zur Landesstraße für ein beidseitiges Befahren belassen.
Dies führt dazu, dass Eltern von dieser Seite in den Schulring einfahren und den Gehweg zum Parken nutzen, um Ihre Kinder in die entsprechende Einrichtung zu bringen.
Nach Rückkehr wird dann gewendet und der Schulring wieder Richtung Landstraße verlassen.
Hierzu kommt noch der Fahrzeugverkehr von Eltern hinzu, welche die Einbahnstraße in der vorgesehenen Form nutzen.
Das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich führt auch zu Problemen mit dem Schulbusverkehr.
Ein Halten oder Parken ist in diesem Bereich des Schulring nur möglich, wenn hierzu der Gehweg genutzt wird.
Fußgänger (Eltern und Kinder) können dann oft auch nur noch die Straße nutzen.
In der Gesamtbetrachtung entstehen regelmäßig sehr unübersichtliche Situationen.
Für Fußgänger (Eltern und Kinder) stellt dies eine große Gefährdung dar.
Begründung:
Um einen sichern Fußweg für Kinder und Eltern im Bereich des Schulring, zwischen Landesstraße und dem Ende der Einbahnstraße, zu erreichen, ist das Aufstellen von Absperrschranke die einzig zweckmäßige Möglichkeit.
Damit kann verhindert werden, dass der Fußweg von Fahrzeug beeinträchtigt wird.
Bis zur Fertigstellung der Parkmöglichkeiten an der Kindertagesstätte wird die Absperrung auf aufrechterhalten.
Um den Eltern eine Alternative zu bieten, steht die ehem. Bushaltestelle für der Grundschule zur Verfügung. Dieser Seitenstreifen ist jedoch nur für ein kurzzeitige Halten vorgesehen.
Eltern welche ihre Kinder in eine der Einrichtungen (Schule/Kindertagesstätte) bringen müssen, sollten daher Parkmöglichkeiten im weiteren Umfeld nutzen.
Für die Sicherheit der Kinder wird ein entsprechendes Maß an Rücksicht erforderlich sein.
Die angeordnete Maßnahme ist zweckmäßig und geeignet, um das Ziel eines geordneten Verkehrsflusses in diesem Bereich zu erreichen.
Damit wird die Sicherheit für die Kinder der Grundschule und der Kindertagesstätte erhöht.