Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 12/2026
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO
Anordnung einer Gehwegabsicherung für Fußgänger im Schulring in Steinfeld
Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
Weitere Informationen im amtlichen Teil unter „Steinfeld“.
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde