| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 67435 Neustadt a. d. Wstr., 11.03.2026 |
| (DLR) Rheinpfalz | Breitenweg 71 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 06321/671-0 Telefax: 06321/671-1250 |
| Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Horbachtal | Internet: www.dlr.rlp.de |
| Aktenzeichen: 41286-HA6.2. | |
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unanfechtbarkeit der des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) und der Prüfung seiner Auswirkungen auf die Umwelt
In der Vereinfachten Flurbereinigung Horbachtal hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion den Planfeststellungsbeschluss für den Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung mit Datum vom 12.01.2026 (Az. 6041-0125#2025/0001-0382 Ref_44)) erlassen. Sie hat den Plan in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft und hierbei festgestellt, dass die Belange der Land- und Forstwirtschaft, der Wasserwirtschaft, des Natur- und Umweltschutzes untereinander und gegeneinander abgewogen sowie die Grundsätze der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung gewahrt wurden. Sie hat sich ferner davon überzeugt, dass bei der Aufstellung des Planes die Bestimmungen des Flurbereinigungsgesetzes und der weiteren von der Anlagenplanung berührten Gesetze berücksichtigt wurden und die Voraussetzungen für die vorliegen.
Der Plan nach § 41 FlurbG ist seit dem 18.02.2026 unanfechtbar.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat die Umweltauswirkungen bewertet. Insbesondere wurden im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge die Vorschriften des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. d. F. vom 18.03.2021 (BGBl. I Nr. 14, S. 540), in der jeweils geltenden Fassung bei der Entscheidung berücksichtigt (Umweltverträglichkeitsprüfung in der Flurbereinigung).
Weiterhin wurde nachgewiesen, dass durch die Flurbereinigungsplanung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von NATURA2000-Gebieten zu erwarten sind und der Plan mit den Artenschutzbestimmungen verträglich ist.
Die Entscheidungsgründe sind im Planfeststellungsbeschluss benannt und können beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz eingesehen werden.
Rechtsansprüche werden durch diese Veröffentlichung nicht begründet.
Weitere Informationen zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/DLR-Rheinpfalz/V41286
zu finden.
Ansprechpartner für das Verfahren sind:
Projektleiter: Raphael Bretscher, Tel. 06321 671-1160
Sachgebietsleiter Planung und Vermessung: Lukas Stuhldreher, Tel. 06321 671-1190
Sachgebietsleiterin Verwaltung: Angelika Schwamm, Tel. 06321 671-1132