Lageplan mit Geltungsbereich
I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberotterbach hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Oberotterbach“ 1. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziele und Zwecke der Bebauungsplanung:
Die Ortsgemeinde Oberotterbach möchte im Rahmen der Wahrnehmung der städtebaulichen Entwicklung einen Bebauungsplan mit dem Ziel der Entwicklung eines Solarparks zur Gewinnung erneuerbarer Energien aufstellen. Der Grund hierfür ist, dass die Ortsgemeinde einen positiven Beitrag zum Klima leisten möchte. Im Gemeindegebiet gibt es keine Windenergieanlage und kaum Photovoltaik- oder andere Erneuerbare-Energien-Anlagen. Auf den Dachflächen in der Gemeinde befinden sich nur wenige Dachanlagen. Da die Nutzung fossiler Brennstoffe zur Stromerzeugung reduziert werden soll, möchte die Ortsgemeinde Oberotterbach nun auch die Nutzung der Sonnenenergie ausbauen und deshalb die Errichtung einer großen FF-PV im Außenbereich ermöglichen.
Der Geltungsbereich befindet sich östlich der Ortslage von Oberotterbach und nördlich der Kreisstraße K 25 und hat eine Größe von insgesamt ca. 16,4 ha.
Parallel hierzu wurde zudem ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt, da sich der Geltungsbereich vollständig innerhalb des Vorranggebiets Grundwasserschutz und Regionalem Grünzug (Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar). Daher wurde eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung beantragt und bewilligt.
Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Oberotterbach mit folgenden Flurstücks-nummern:
Vollständig: 3030, 3029, 3028, 3027, 3026/1, 3026, 3025, 3024, 3023, 3022, 3021, 3020, 3019, 3018, 3017, 3016, 3015, 3014, 3013, 3012, 3011, 3010, 3009, 3007, 3006, 3005, 3004, 3003, 3002, 3001, 3000, 2999, 2998, 2997, 2996, 2903, 2902, 2901, 2900, 2899, 2898, 2897, 2896, 2895, 2894, 2893, 2892, 2891, 2890, 2889, 2888, 2887, 2886, 2875, 2874, 2873, 2872, 2871, 2870, 2869.
Teilweise: 2904, 2905, 2906 und 2885.
II. Bekanntmachung über Anerkennung des Planentwurfes
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberotterbach hat in seiner Sitzung am 29.01.2026 den vorliegenden Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung zum Bebauungsplan „Solarpark Oberotterbach“ anerkannt.
III. Durchführung der Veröffentlichung im Internet und zusätzlich über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Weiterhin hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde in seiner Sitzung am 29.01.2026 zur Fortführung des Verfahrens die frühzeitige Durchführung der Offenlage mit paralleler frühzeitiger Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich
Ort und Dauer der Öffentlichkeitsbeteiligung am Bebauungsplanverfahren werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Oberotterbach" (Planzeichnung sowie textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) wird mit zugehöriger Begründung vom
20. März 2026 bis 20. April 2026
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern unter „Aktuelles/Bauleitplanung“ veröffentlicht. Zusätzlich sind die genannten Unterlagen bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, Zimmer 304, 76887 Bad Bergzabern, während der Dienstzeit öffentlich ausgelegt.
Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen
| - | Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. |
| - | Stellungnahmen können per E-Mail unter Bauleitplanung@vgbza.de, schriftlich per Post (Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Bauabteilung Zimmer 304, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern) oder zur Niederschrift bei den zuvor genannten Kontaktdaten vorgebracht werden. |
| - | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben. |
Datenschutzhinweis
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.vg-bad-bergzabern.de/Impressum/Datenschutzhinweise/