Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dierbach hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 auf Grundlage des Ergebnisses der freiwilligen, frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung sowie frühzeitigen Beteiligung der Täger öffentlicher Belange (2022) sowie des Ergebnisses der Bürger- und Behördenbeteiligung und Beteiligung der Täger öffentlicher Belange (2023) den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes samt Begründung und den textlichen Festsetzungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht.
| Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen, insbesondere | |
| - | Artenschutzvorprüfung |
| - | Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung |
| Informationen zu den Schutzgütern Boden/Flächen und Wasser/Grundwasser, insbesondere | |
| - | Entwässerungskonzept |
| - | Umweltbericht |
| Das Plangebiet liegt am östlichen Ortseingang der Ortgemeinde Dierbach und umfasst eine Größe von ca. 0,95 ha. | |
| Es wird begrenzt: | |
| ▪ | Im Norden durch die Restflächen der innerhalb des Plangebietes liegenden Flurstücke Nr. 240, 241, 242, 243, 244 und 245. |
| ▪ | Im Osten durch die Flurstücke Nr. 940, 238/2 und 950/2 (Straßenfläche). |
| ▪ | Im Süden durch die Restflächen der innerhalb des Plangebietes liegenden Flurstücke Nr. 234/2, 236/2 und 237/2. |
| ▪ | Im Westen durch die bebauten Flurstücke Nr. 232, 246 und 9/15 (Straßenfläche). |
Das Plangebiet umfasst vollumfänglich die Flurstücke 234/1, 236/1, 237/1, teilumfänglich die Flurstücke234/2, 236/2, 237/2, 240, 241, 242, 243, 244 und 245 bis zu einer Tiefe von 40 m sowie in Teilen die Flurstücke Nr. 915/4 und 940.
Die Straßenverkehrsfläche umfasst vollumfänglich das Flurstück 950/1 sowie Teile der beiden westlich und östlich angrenzenden Flurstücke Nr. 9/15 und 950/2.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem nachfolgendem Katasterplan, sowie der Planzeichnung zu entnehmen.
Katasterauszug mit Geltungsbereich Bebauungsplan, ohne Maßstab
Der Entwurf des Bebauungsplanes für den o. g. Bereich ist mit Begründung, den textlichen Festsetzungen und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen vom 20. März 2026 bis 20. April 2026 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern unter „Aktuelles/Bauleitplanung“ veröffentlicht. Zusätzlich sind die genannten Unterlagen bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, Zimmer 304, 76887 Bad Bergzabern, während der Dienstzeit öffentlich ausgelegt.
Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen
| - | Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. |
| - | Stellungnahmen können per E-Mail unter Bauleitplanung@vgbza.de, schriftlich per Post (Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Bauabteilung Zimmer 304, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern) oder zur Niederschrift bei den zuvor genannten Kontaktdaten vorgebracht werden. |
| - | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. |
Datenschutzhinweis
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.vg-bad-bergzabern.de/Impressum/Datenschutzhinweise/