Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung einstimmig beschlossen, den Flächennutzungsplan Richtung Westen zu erweitern.
Der Rat hat sich außerdem dafür ausgesprochen, ein Festzelt als Gemeindeeigentum anzuschaffen und dieses im Bauhof aufzubewahren. Das Zelt wäre so Eigentum der Gemeinde und alle Vereine könnten es nutzen. Für den Aufbau und Abbau des Festzeltes soll immer ein Gemeindearbeiter vor Ort sein. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das komplette Zelt auf Gemeindekosten zu kaufen.
Betreffs der Beschilderung von Wirtschaftswegen hat das Gremium einstimmig beschlossen, nicht alle 19 Sperrschilder an Wirtschaftswegen aufzustellen, sondern es soll mit dem Ordnungsamt abgeklärt werden, welche Schilder notwendig sind. Hierzu sollen vorrangig die vorhandenen Schilder genutzt werden.
Bezüglich der Einführung eines internen Organisations- und Kontrollsystems zur Erfüllung der neuen steuerlichen Pflichten im Rahmen des § 2b Umsatzsteuergesetz hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass das Ziel einer ordnungsgemäßen und vorbildlichen Bearbeitung in Steuersachen klar artikuliert und z. B. in einem entsprechenden Leitbild dokumentiert werden soll. Die Risikofelder sollen klar analysiert und darauf aufbauend - soweit notwendig - geeignete organisatorische Maßnahmen zur Minimierung der Risiken ergriffen werden. Der Ortsbürgermeister und seine Beigeordneten werden gebeten, die VG-Verwaltung über alle potenziell steuerrelevanten Sachverhalte frühzeitig vor Abschluss der Verträge zu informieren. Dies betreffe insbesondere alle Verträge mit der OG als Vertragspartner - auch solche, die nicht schriftlich vereinbart sind. Bereits abgeschlossene Verträge sollen - soweit noch nicht geschehen - vollständig der Verwaltung zur steuerlichen Neubewertung und ggf. Erarbeitung von Vorschlägen zur Vertragsanpassung zur Verfügung gestellt werden.
Der Gemeinderat hat mit 15 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme beschlossen, die Realsteuerhebesätze, die Hundesteuersätze und die Beiträge zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen ab dem 01.01.2023 wie folgt festzulegen:
Realsteuern
| Grundsteuer A | 345 v. H. |
| Grundsteuer B | 465 v. H. |
| Gewerbesteuer | 380 v. H. |
| Hundesteuer | |
| für den 1. Hund | 43 Euro |
| für den 2. Hund | 71 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 107 Euro |
| Kampfhundesteuer | |
| für den 1. Hund | 344 Euro |
| für den 2. Hund | 710 Euro |
| Für jeden weiteren Hund | 710 Euro |
Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen
25 Euro / ha
Einstimmig hat der Rat in seiner Sitzung beschlossen, sich für den Austausch eines Verkehrsspiegels an der Kreuzung B 38 zur Oberotterbachhalle auszusprechen. Der vorhandene Spiegel soll durch einen beschlags- und vereisungsfreien Verkehrsspiegel ersetzt werden.
Dann beschäftigte sich der Gemeinderat mit Bauvorhaben. Er beschloss einstimmig, einem Bauvorhaben in der Unterdorfstraße sein Einvernehmen zu erteilen. Auch einstimmig beschloss der Gemeinderat einem geplanten Bauvorhaben in der Oberdorfstraße sein Einvernehmen zu erteilen. Mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat sein Einvernehmen für ein Bauvorhaben in der Willi-Fischer-Straße und die Befreiung des Vorhabens von den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan.
Der Rat hat des Weiteren einstimmig zugestimmt, dass der Antrag für das neue Wald-Förderinstrument Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement von Revierleiter Tobias Keller gestellt wird.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung stimmte der Gemeinderat der Rückübertragung eines Baugrundstückes an die Ortsgemeinde zu.