Im Hinblick auf die dritte Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde hat der Haupt- und Finanzausschuss die Untersuchung von Eignungsflächen für PV-Freiflächenanlagen im Bereich der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern unter Ergänzung der weiteren Standortvorschläge aus der Ortsgemeinde Vorderweidenthal anerkannt. Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat ebenfalls die Anerkennung. Ferner empfiehlt der Ausschuss, vor einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung die Ortsgemeinden über die Untersuchung in Kenntnis zu setzen. Sodann sollte auf der Grundlage dieser Untersuchung eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden (Träger öffentlicher Belange) gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen. Hierzu sollen die Behörden entsprechend unterrichtet und die Untersuchung auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden. Diesen Beschluss traf das Gremium mit 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.
Mit 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme beschloss der Ausschuss, den Antrag zur Aufnahme einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen auf der Gemarkung der Stadt Landau südlich des Stadtdorfes Mörlheim zur Kenntnis zu nehmen und sprach dem Verbandsgemeinderat die Empfehlung aus, dem Abschluss einer 3. Änderung der interkommunalen Vereinbarung zur Windkraft zuzustimmen. Ferner soll der Bürgermeister nach Inkrafttreten der Fortschreibung des LEP und Zustimmung der SGD Süd zur Unterzeichnung der 3. Änderungsvereinbarung ermächtigt werden.
Auch kam der Ausschuss mit 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung zur Entscheidung, dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, eine Untersuchung zur Identifizierung von Eignungsflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern zu beauftragen.
Betreffs der Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung beschloss der Ausschuss einstimmig, dem Verbandsgemeinderat die Verlängerung des bestehenden Vertrags mit der Firma Kempf um ein weiteres Jahr bis Juni 2024 zu empfehlen. Für den Anschluss sollen die Arbeiten zur Gewässerunterhaltung in der Verbandsgemeinde neu ausgeschrieben werden.
Einstimmig kam der Ausschuss bezüglich der energetischen Sanierung der Horbachgrundschule Gleiszellen-Gleishorbach zur Entscheidung, dass dem Verbandsgemeinderat die Empfehlung ausgesprochen wird, den Bürgermeister im Einvernehmen mit den Beigeordneten zu ermächtigen, die Aufträge für die Photovoltaikanlage und für die Elektroarbeiten an den jeweils günstigsten Bieter zu vergeben. Im Haushalt 2023 werden für die energetische Sanierung der Horbachgrundschule Mittel in Höhe von 523.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Ebenso einstimmig beschloss der Ausschuss betreffs der Setzung und Rissbildung am Gebäude der Horbachgrundschule, dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, die Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH aus Wörth-Schaidt mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.
Die Innenbeleuchtung der Grundschule Steinfeld soll erneuert werden. Beim Zuschussantrag wurden zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von 93.672,00 Euro angegeben. Dies entspricht einer Zuwendung in Höhe von 37.469,00 Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushalt 2023 bereitgestellt. Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, den Bürgermeister im Einvernehmen mit den Beigeordneten zu ermächtigen, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben.
Dann befasste sich der Ausschuss mit dem Wasserschaden in der Verbandsgemeindesporthalle in Bad Bergzabern. Im Haushalt 2023 stehen für die Sanierung des Sportbodens 500.000 Euro zur Verfügung. Ein Richtpreisangebot vom Sommer letzten Jahres beläuft sich auf rund 310.000 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Trocknung des Bodens der Halle nach Rückbau des Sportbodens sowie für die gutachterliche Begleitung der Sanierung durch Herrn Prof. Dr. Layer. Der Ausschuss beschloss einstimmig die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, die Verwaltung im Rahmen der im Haushaltsjahr 2023 bereitzustellenden Haushaltsmittel zu ermächtigen, den Auftrag für die Sanierung des Sportbodens an den günstigsten Bieter zu erteilen. Weiterhin soll die Verwaltung auch ermächtigt werden, für die Trocknung des Bodens der Halle nach Rückbau des Sportbodens notwendige Aufträge nach Durchführung entsprechender Vergabeverfahren zu vergeben.
Der Ausschuss kam außerdem einstimmig zu dem Beschluss, dass er dem Verbandsgemeinderat empfiehlt, die erforderlichen projektunabhängigen kommunalen Mittel für die Förderperiode 2023-2029 des LAG Pfälzerwald plus e.V. bereitzustellen und im Haushalt der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern einzustellen.
Die Teilung der Versorgungslasten bei der Versetzung von Beamten zu einem anderen Dienstherrn wurde im Anschluss beraten. Der Ausschuss entschied einstimmig dem Verbandsgemeinderat, die Aufgabe „Zustimmung zur Teilung der Versorgungslasten nach Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag (VLT-StV)“ im Rahmen der Versetzung von Beamten zu einem anderen Dienstherrn für die Dauer der Legislaturperiode und bis zu einer Wertgrenze von 300.000 Euro auf den Bürgermeister zu delegieren.
Ebenso einstimmig beschloss der Ausschuss, dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, die Beschaffung einer Drehleiter für die Feuerwehreinheit Bad Bergzabern europaweit auszuschreiben - vorbehaltlich der entsprechenden Zuwendungsbeteiligungen bzw. Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung durch das Land und der Genehmigung des Haushaltsplanes 2023.
Für das Rebmeerbad Bad Bergzabern soll eine Solarthermie-Anlage angeschafft werden. In diesem Zusammenhang hat der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat empfohlen, eine beschränkte Ausschreibung für die Anschaffung einer Solarthermieanlage für das Rebmeerbad durchzuführen. Weiterhin empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat, die Verwaltung mit der Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter zu bevollmächtigen. Dieser Beschluss wurde einstimmig getroffen.
Im Freibad Steinfeld müssen drei Umwälzpumpen erneuert werden. Einstimmig beschloss der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, eine beschränkte Ausschreibung für die Anschaffung von drei solcher Pumpen durchzuführen. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat, die Verwaltung mit der Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter zu bevollmächtigen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung empfahl der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat die Zustimmung zur Beförderung von drei Beamten. Weiterhin empfahl der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat die Zustimmung zur Weiterbeschäftigung eines Beschäftigten.