Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 730).
- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederotterbach -
Das Ratsmitglied Jennifer Deusch hat mit Schreiben vom 06. März 2023 ihr Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Nach § 45 KWG ist für das ausgeschiedene Ratsmitglied eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern. Dies ist Herr Rainer Göltz.
Herr Göltz hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.
Daraufhin wäre der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern einzuberufen gewesen. Dies ist Herr Rudolf Schwöbel.
Da Herr Schwöbel jedoch Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Niederotterbach ist, kann er nach § 5 Abs. 4 KWG nicht gleichzeitig Ratsmitglied sein.
Daher wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern einberufen. Dies ist Herr Ansgar Gast.
Herr Gast hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).