Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 473, 475).
- Einberufung einer Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern -
Das Ratsmitglied Peter Kusenbach hat mit Schreiben vom März 2025 sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU).
Dies ist Herr Markus Mindum.
Herr Mindum hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).