Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 13/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach
Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 473, 475).
- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach -
Das Ratsmitglied Herbert Grimm hat mit Schreiben vom 10. März 2025 sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Freien Wählergruppe Schweigen-Rechtenbach e.V. (FWG).
Dies ist Herr Alexander Grimm.
Herr Grimm hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).
Schweigen-Rechtenbach, 21. März 2025
Sabine Bentz, Ortsbürgermeisterin