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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 13/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 der Ortsgemeinde Böllenborn

Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen kann ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern www.vg-bad-bergzabern.de unter der Rubrik Rat und Verwaltung - Haushaltssatzungen/Haushaltspläne eingesehen werden oder falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden kann, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343-701-425 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern.

Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan oder seinen Anlagen durch die Einwohner schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern oder elektronisch an haushalt@vgbza.de eingereicht werden.

Bad Bergzabern, 19.03.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
- Finanzabteilung -
Im Auftrag
J. Daum