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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 13/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 10. Sitzung des Gemeinderates Niederhorbach vom 10. Dezember 2025

Der Gemeinderat befasste sich zu Beginn seiner Sitzung mit dem Flurbereinigungsverfahren im Horbachtal. Der Rat beschloss mit 8 Ja-Stimmen und1 Enthaltung die Übernahme der kalkulierten anfallenden Eigenleistung der Ausführungskosten im Flurbereinigungsverfahren Horbachtal in Höhe von 111.200 Euro.

Im Anschluss wurden die Realsteuerhebesätze, Hundesteuersätze und der Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen für das Jahr 2026 festgesetzt.

Die Hebesätze für das Jahr 2026 wurden wie folgt mit einer Ausnahme einstimmig festgelegt:

Realsteuern

Grundsteuer A: 345 v. H.

Grundsteuer B: 465 v. H.

Gewerbesteuer: 400 v. H.

Hundesteuer

für den 1. Hund: 45,00 Euro

für den 2. Hund: 60,00 Euro

für jeden weiteren Hund: 80,00 Euro

(Dies wurde mit 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen.)

Hundesteuer für gefährliche Hunde

für den 1. gefährlichen Hund: 300,00 Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund: 600,00 Euro

Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen: 59,00 Euro /ha

Die Ortsgemeinde erhebt aufgrund einer entsprechenden Satzung vom 09.10.2012 i. V. m. der 1. Änderungssatzung vom 22.11.2018 und der 2. Änderungssatzung vom 10.06.2020 Hundesteuer. Die aktuelle Hundesteuersatzung sollte an die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes angepasst werden.

Der Gemeinderat beschloss mit 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen die Neufassung der Satzung der Ortsgemeinde Niederhorbach über die Erhebung der Hundesteuer wie vorgeschlagen mit der Maßgabe, dass § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 in der bisherigen Fassung erhalten bleiben. Der Zusatz des Wortes „Luftlinie“ wird unter Nr. 1 neu eingefügt. (Die Satzung wurde bereits im Südpfalz Kurier veröffentlicht.)

Der Forstwirtschaftsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 sieht einen Ertrag in Höhe von 13.284,00 Euro, einen Aufwand in Höhe von 11.832,00 Euro, somit im Ergebnis ein Plus von 1.452,00 Euro vor. Der Rat stimmte dem Forstetat 2026/2027 einstimmig zu.

Des Weiteren beschloss das Gremium mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einen neuen Werkvertrag für die Grabanfertigung auf dem Gemeindefriedhof mit einer Fachfirma aus Landau zum 01.01.2026, mit einer Laufzeit von zwei Jahren, abzuschließen. Des Weiteren sollen die Erschwerniszuschläge in den Werkvertrag aufgenommen werden. Seitens der Verwaltung soll ein entsprechender Werkvertrag vorbereitet werden.

Dem Bauvorhaben Raiffeisenstraße, Fl.St.Nr. 510 stimmte der Rat einstimmig zu.

Ein Einwohner aus Niederhorbach spendete der Ortsgemeinde einen gebrauchten kippbaren Anhänger im Wert von 200,00 Euro. Der Ortsbürgermeister informierte das Ratsgremium über die Sachspende. Der Gemeinderat nahm die Information des Ortsbürgermeisters zur Kenntnis und nahm die Sachspende im Wert von 200,00 Euro dankend an. Dies wurde einstimmig beschlossen.

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