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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 13/2026
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO; Anordnung einer Einbahnstraße in der Lessingstraße in Bad Bergzabern

Anordnung einer Einbahnstraße in der Lessingstraße in Bad Bergzabern

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

In der Lessingstraße (Grundschulbereich) wird ab der Stauffenbergstraße, in Fahrrichtung Friedrich-Ebert-Straße, eine Einbahnstraße angeordnet.

Die Einbahnstraße endet vor der Einmündung Sundahlstraße.

Der Radverkehr ist in Gegenrichtung zugelassen.

1.

Die vorgenannte Einbahnstraße wird als dauerhafte Verkehrsregelung angeordnet.

2.

Die Anordnung wird sofort wirksam.

Sachverhalt:

In der Lessingstraße liegt eine Hol- und Bringzone des Schulzentrums, insbesondere der Grundschule.

Hier wurden in den letzten Monaten zwei Varianten der Einbahnstraße, als Verkehrsversuch, getestet.

Nach Abstimmung mit der Stadt Bad Bergzabern, der Polizei, der Grundschule und dem Schulelternbeirat wird die vorgenannte Variante, als zweckmäßigste Lösung angesehen.

Begründung:

Durch den Begegnungsverkehr kam es in den Hol- und Bringzeiten regelmäßig zu unübersichtlichen Verkehrssituationen, welche eine Gefährdung für die Schulkinder darstellten.

Durch die Einbahnstraße konnte eine Beruhigung des Fahrzeugverkehrs erreicht werden.

In Abstimmung mit dem oben genannten Beteiligten musste eine Abwägung der Interessen getroffen werden.

Der Schutz der Schulkinder wird daher als höher angesehen, wie das Interesse der Anwohner ihre Anwesen von beiden Seiten zu erreichen.

Eine zeitlich beschränkte Einbahnstraße ist rechtlich nicht zulässig, da die Nutzung für den Verkehrsteilnehmer nicht eindeutig erkennbar ist.

Die angeordnete Maßnahme ist daher zweckmäßig und geeignet, um das Ziel eines geordneten Verkehrsflusses in diesem Bereich zu erreichen.

Damit wird die Sicherheit für die Schulkinder erhöht.

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde