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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
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Unterrichtung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in Dierbach

Die Ortsgemeinde Dierbach informiert die Grundstückseigentümer des Mühlwegs über die beitragspflichtige Straßenbaumaßnahme im Mühlweg.

Das Bauprogramm umfasst die endgültige Herstellung der Fahrbahn inkl. Straßenentwässerung innerhalb der Verkehrsanlage „Mühlweg“ - nördlicher Bereich (zwischen Hauptstraße und Jahnstraße). Der beitragsfähige Aufwand wird nach Abzug des 10 %igen Gemeindeanteils auf die Beitragspflichtigen umgelegt (§ 129 Abs. 1 S. 3 BauGB i. V. m. § 4 der Erschließungsbeitragssatzung).

Das Abrechnungsgebiet für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die endgültige Herstellung der Verkehrsanlage „Mühlweg“ - nördlicher Bereich (zwischen Hauptstraße und Jahnstraße) bildet die Parzelle 86/1.

Die der Beitragserhebung zugrunde liegende Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Dierbach kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern www.vg-bad-bergzabern.de eingesehen werden.

Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern wird in Kürze ein entsprechender Endabrechnungsbescheid zugehen. Der festgesetzte Beitrag wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig (§ 135 Abs. 1 BauGB).

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