Die Ortsgemeinde Dierbach informiert die Grundstückseigentümer des Mühlwegs über die beitragspflichtige Straßenbaumaßnahme im Mühlweg.
Das Bauprogramm umfasst die endgültige Herstellung der Fahrbahn inkl. Straßenentwässerung innerhalb der Verkehrsanlage „Mühlweg“ - nördlicher Bereich (zwischen Hauptstraße und Jahnstraße). Der beitragsfähige Aufwand wird nach Abzug des 10 %igen Gemeindeanteils auf die Beitragspflichtigen umgelegt (§ 129 Abs. 1 S. 3 BauGB i. V. m. § 4 der Erschließungsbeitragssatzung).
Das Abrechnungsgebiet für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die endgültige Herstellung der Verkehrsanlage „Mühlweg“ - nördlicher Bereich (zwischen Hauptstraße und Jahnstraße) bildet die Parzelle 86/1.
Die der Beitragserhebung zugrunde liegende Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Dierbach kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern www.vg-bad-bergzabern.de eingesehen werden.
Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern wird in Kürze ein entsprechender Endabrechnungsbescheid zugehen. Der festgesetzte Beitrag wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig (§ 135 Abs. 1 BauGB).