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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan „Im Schulzenzehnten“;

Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Steinfeld hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes „Im Schulzenzehnten“ auf der Grundlage des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut öffentlich auszulegen.

Diese erneute Offenlage ist erforderlich, da der Entwurf des Bebauungsplans u.a. wie folgt geändert wurde: Es wurden planungsrechtliche Festsetzungen sowie die Begründung im Bereich Oberflächenentwässerung überarbeitet und Vorgaben zu Garagen und Stellplätzen sowie im Bereich Denkmalschutz ergänzt und erweitert. Außerdem wurde eine Änderung der Begründung zum Bebauungsplan vorgenommen.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Begründung, zeichnerischen sowie textlichen Festsetzungen, Wasserbilanz und artenschutzrechtl. Vorprüfung in der Zeit vom 13. April 2023 bis einschl. 28. April 2023 bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, im Schloß, Zimmer 305, während der Dienststunden erneut öffentlich aus. Gleichzeitig werden sämtliche vorliegenden Unterlagen auch digital auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für die Dauer der Offenlage unter Aktuelles/Bauleitplanung zur Ansicht und Herunterladen zur Verfügung gestellt. Die Synopse mit allen während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen wie Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, der zuständigen Stellen für Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der SGD Süd,, Energieversorger, des Denkmalschutzes sowie der Bürgereingaben liegen im Rahmen der o.g. erneuten öffentlichen Auslegung ebenfalls zu jedermanns Einsicht offen.Es wurde vom Gemeinderat weiterhin bestimmt, dass Stellungnahmen nur noch zu den geänderten Teilen der Planung abgegeben werden können.

Das Plangebiet des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1161 bis 1166/1 in der Gewanne „Schulzehnten“, die für eine Wohnbebauung vorgesehen sind sowie östlich hierzu die zwei Grundstücke Fl.Nrn. 649 und 1160 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1061, 646/1 und 996/1 (Wirtschaftswegestücke) sowie einem nördl. Teil des Flurstücks 995/2 (ehemalige Höckerlinie). Das Plangebiet wird im Osten durch die Höckerlinie, südlich durch einen Wirtschaftsweg (Bangerweg), westlich durch die Wohnbebauung des Wohngebietes "In der Au" und im Norden durch einen Gewerbebetrieb begrenzt. Siehe auch nachfolgende Übersichtskarte.

Während der o.g. Frist dieser erneuten öffentlichen Auslegung besteht für jedermann Gelegenheit, zu den geänderten Teilen des vorgenannten Entwurfs des Bebauungsplans schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen. Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gleichzeitig erneut beteiligt.

Für die Ortsgemeinde Steinfeld
Bad Bergzabern, 31.03.2023
Verbandsgemeindeverwaltung - Bauabteilung -
Im Auftrag, Forstner
Lageplan: