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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 14/2026
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO

Vollsperrung der Weinstraße in Klingenmünster

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

Ab Dienstag, 07. April bis voraussichtlich am Donnerstag, 09. April 2026 wird die Weinstraße (Bundesstraße 38) in Klingenmünster, ab der Einmündung Steinstraße/Im Stift (Landesstraße 493) Richtung Bad Bergzabern für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Hintergrund ist die Sanierung der Wasserleitung nach einem Rohrbruch, direkt in der Weinstraße.

Die Umleitung erfolgt über die L 493 Richtung Billigheim-Ingenheim und von dort aus wieder Richtung Bad Bergzabern. In Bad Bergzabern wird mit Vorwegweisern auf die Umleitung über den Ortsteil Ingenheim hingewiesen

Die Umleitungsstrecke ist entsprechend ausgeschildert.

Für den Schwerlastverkehr aus Richtung Bad Bergzabern gibt es keine Wendemöglichkeit in Klingenmünster.

Die Zufahrt für Anwohner bis zur Baustelle ist zugelassen. Der Busverkehr wird über Heuchelheim-Klingen umgeleitet.

Für die Gemeinden Pleisweiler-Oberhofen und Gleiszellen-Gleishorbach wird eine gesonderte Regelung getroffen.

Bad Bergzabern, den 24.03.2026
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde