Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (GVBl.S. 473, 475)
- Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern - Das Ratsmitglied Dr. Sven Böttinger scheidet durch Wegzug aus der Stadt Bad Bergzabern aus dem Stadtrat aus.
Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft in der Stadt Bad Bergzabern e.V. (FWG).
Dies ist Frau Silke Knoll.
Frau Knoll hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).