Die Friedhofsverwaltung bittet um Mithilfe.
Der Nutzungsberechtigte unten genannter Grabstätte wird gebeten, sich innerhalb einer Frist von 3 Monaten mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Falls der Nutzungsberechtigte im Falle seines Ablebens keinen Nachfolger bestimmt hat, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen mit deren Zustimmung über:
a) auf den überlebenden Ehegatten
b) auf die Kinder
c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter
d) auf die Eltern
e) auf die Geschwister
f) auf die sonstigen Erben
Da die Grabpflege derzeit nicht sichergestellt ist, bitten wir die verantwortliche Person oder Angehörige, sich bis zum 08.07.2026 mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen.
Wird innerhalb dieser Frist der Aufforderung nicht nachgekommen, so ist die Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach berechtigt, die Grabstätte einzuebnen.
| Belegung | Sterbejahr | Friedhof | Feld | Reihe | Nummer |
| Eppele, Elfriede Eppele, Werner | † 1999 † 1995 | Schweigen | II | 1 | 2 |
Sachbearbeiterin Frau Roth, Tel.: 06343-701-315, E-Mail: friedhoefe@vgbza.de.