hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte
- Bekanntmachung vom 07.04.2020 -
Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Klingenmünster Flurstücks-Nr. 328
>>Nutzungsart: Weinberg
>>Lage: Gewanne „Spießlich“, Größe: 0,0711 ha
Gemarkung Klingenmünster Flurstücks-Nr. 1891
>>Nutzungsart: Weinberg
>>Lage: Gewanne „Pfaffenkastanienstück“, Größe: 0,1430 ha
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.
Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter - Aktuelles, Amtsblatt -.