Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
| 1. | Ab Montag, 28. April, bis längstens Mittwoch, 30. April 2025, wird die Blumenstraße Straße in Bad Bergzabern, zwischen der Herzog-Wolfgang-Straße und der Danziger Straße, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. |
| 2. | Die Umleitung erfolgt über Herzog-Wolfgang-Straße – Königstraße – Poststraße und Marktstraße. |
| Die Umleitungsstrecke ist entsprechend ausgeschildert. |
| Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle frei |
| 3. | Die Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben damit die Anwohner ihre Anwesen erreichen können. |