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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 16/2025
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO; Vollsperrung der Blumenstraße in Bad Bergzabern Reparatur an wasserführenden Einrichtungen

Reparatur an wasserführenden Einrichtungen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

1.

Ab Montag, 28. April, bis längstens Mittwoch, 30. April 2025, wird die Blumenstraße Straße in Bad Bergzabern, zwischen der Herzog-Wolfgang-Straße und der Danziger Straße, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.

2.

Die Umleitung erfolgt über Herzog-Wolfgang-Straße – Königstraße – Poststraße und Marktstraße.

Die Umleitungsstrecke ist entsprechend ausgeschildert.

Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle frei

3.

Die Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben damit die Anwohner ihre Anwesen erreichen können.

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde