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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 16/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Klingenmünster

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S.133).

- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Klingenmünster -

Ratsmitglied Christoph Sommer ist aufgrund seines Wegzuges aus der Ortsgemeinde zum 26.03.2026 aus dem Gemeinderat ausgeschieden.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD).

Dies ist Frau Catharina Bohrer.

Frau Bohrer hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Klingenmünster, 09. April 2026
Kathrin Flory, Ortsbürgermeisterin