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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 16/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Vorderweidenthal für die Jahre 2026 und 2027 vom 10.04.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2026

  2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.771.230,00 €

1.602.870,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.811.640,00 €

1.638.590,00 €

der Jahresfehlbetrag auf

-40.410,00 €

-35.720,00 €

2. im Finanzhaushalt

2026

 2027

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

3.250,00 €

7.510,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

12.900,00 €

0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

66.000,00 €

52.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-53.100,00 €

-52.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

49.850,00

44.490,00

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

  2026

  2027

zinslose Kredite auf

0,00 €

0,00 €

verzinste Kredite auf

53.100,00 €

52.000,00 €

zusammen auf

53.100,00 €

52.000,00

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

 

 2026

2027

auf

 0,00 €

0,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

 

2026

 2027

auf

0,00 €

0,00 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

 

2026 

2027

 

568.591,39 €

651.737,89 €

§ 5 Steuern, Beiträge und Gebühren

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

2026

 2027

1. Grundsteuer

Die Höhe der Grundsteuer-Hebesätze werden in einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) geregelt.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

Die Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes wird in einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) geregelt.

3. Hundesteuer

a) für den ersten Hund

50,00 €

50,00 €

b) für den zweiten Hund

65,00 €

65,00 €

c) für jeden weiteren Hund

100,00 €

100,00 €

d) für den ersten gefährlichen Hund / Kampfhund

400,00 €

400,00 €

e) für jeden weiteren gefährlichen Hund / Kampfhund

650,00 €

650,00 €

II.  Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden pro Hektar wie folgt festgesetzt:

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche

23,00 €

23,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 3.706.488,89 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 3.784.567,78 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2026 um voraussichtlich 40.410,00 Euro auf 3.744.157,78 Euro und verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2027 um voraussichtlich 35.720,00 Euro auf 3.708.437,78 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 EUR überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2026 und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2027 enthält, zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Vorderweidenthal, 10.04.2026
Ortsgemeinde Vorderweidenthal
Volker Christmann
(Ortsbürgermeister)