I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
II. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederhorbach hat in seinen Sitzungen am 08.12.2021 auf Antrag eines Grundstückseigentümers beschlossen, im Bereich östlich der B 38 die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbebetriebes voranzutreiben. Im derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde. Das Plangebiet umfasst die drei Flurstücke 988/2, 989 und 990 östlich der B 38 mit zusammen ca. 0,5 ha., siehe auch nachfolgende Übersichtskarte. Das Gebiet soll als Erweiterungsfläche des bestehenden Handwerksbetriebes dienen, die vorgenannten Grundstücke befinden sich alle in Familienbesitz.
II. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Nach ersten Gesprächen mit den Grundstückseigentümern des Plangebietes sowie der Beauftragung eines entsprechenden Planungsbüros durch Diese wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.03.2023 ein erster Planentwurf vorgelegt und von diesem anerkannt. Anschließend beschloss der Gemeinderat Niederhorbach die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplans.
Hierzu wird der Entwurf des Bebauungsplans auf die Dauer von vier Wochen bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, im Schloss, Zimmer 305, während der Dienststunden zur Einsicht und Erörterung mit der Öffentlichkeit ausgelegt.
Der erste Entwurf des Bebauungsplans „Im Tiergarten“ liegt mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, Begründung, Artenschutzgutachten, sowie Umweltbericht mit Fachbeitrag Naturschutz in der Zeit vom 27. April bis einschl. 26. Mai 2023 bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, im Schloss, Zimmer 305, während der Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich werden sämtliche vorliegenden Unterlagen ebenfalls digital auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für die Dauer der Offenlage unter Aktuelles/Bauleitplanung zur Ansicht und Herunterladen zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung bittet ausdrücklich um vorrangige Nutzung der digitalen Einsichtnahme.
Während der o.g. Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglichkeit, zu den regulären Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Bauabteilung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern die Unterlagen einzusehen und zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen. Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat Niederhorbach in öffentlicher Sitzung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- (Normenkontrollverfahren) kann unzulässig sein, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel angehört.
Lageplan: