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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 17/2023
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO; Sperrung des Parkplatzes am Schloss, sowie verschiedener Straße in der Innenstadt von Bad Bergzabern, anl. des 33. Kurstadtlaufes

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erteilt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende

verkehrspolizeiliche Anordnung:

Aus Anlass des 33. Kurstadtlaufes des TV Bad Bergzabern wird der Parkplatz am Schloss (ab 9 Uhr), sowie verschiedene Straße in der Innenstadt (Marktstraße, Königstraße, Poststraße, Untere Berggasse, Obere Berggasse, Pfarrgasse, Kirchgasse), am Samstag, 29.04.2023, zwischen 14 und 19 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde