Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erteilt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende
Aus Anlass des 33. Kurstadtlaufes des TV Bad Bergzabern wird der Parkplatz am Schloss (ab 9 Uhr), sowie verschiedene Straße in der Innenstadt (Marktstraße, Königstraße, Poststraße, Untere Berggasse, Obere Berggasse, Pfarrgasse, Kirchgasse), am Samstag, 29.04.2023, zwischen 14 und 19 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt.