Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erteilt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende
verkehrspolizeiliche Anordnung:
Aus Anlass des 35. Kurstadtlaufes des TV Bad Bergzabern wird der Parkplatz am Schloss (ab 9 Uhr), sowie verschiedene Straßen in der Innenstadt (Marktstraße, Königstraße, Poststraße, Untere Berggasse, Obere Berggasse, Pfarrgasse, Kirchgasse), am Samstag, 26.04.2025, zwischen 14 und 19 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Ergänzung des TV Bad Bergzabern
Am Samstag, 26. April 2025, kommt es während der Durchführung des 35. Bad-Bergzaberner Kurstadtlaufes am Nachmittag im Stadtgebiet zu folgenden Verkehrsbehinderungen:
| 14.30 - 16.20 Uhr | Post-, König- und Marktstraße gesperrt |
| 14.45 - 16.20 Uhr | Obere und Untere Berggasse gesperrt |
| 16.00 - 16.30 Uhr | Zeppelinstraße gesperrt |
| 16.00 - 18.30 Uhr | Herzog Wolfgang Straße gesperrt |
| 16.20 - 18.30 Uhr | Königstraße von der Bärengasse bis zur Poststraße gesperrt |
Der Lauftreff des TV Bad Bergzabern bedankt sich bei den Anwohnern für ihre Rücksichtnahme und das Verständnis für die kurzzeitigen Verkehrseinschränkungen und bittet den Anweisungen der eingeteilten Verkehrsposten Folge zu leisten, damit die Sicherheit der Laufsportler gewährt bleibt.
Die Einwohner und Gäste Bad Bergzaberns sind recht herzlich eingeladen beim Kurstadtlauf aktiv oder als Zuschauer teilzunehmen – Treffpunkt: Schlossplatz.