Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 473, 475).
- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Steinfeld -
Das Ratsmitglied Simon Deusch hat mit Schreiben vom 24. März 2025 sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD).
Dies ist Herr Christian Conrath.
Herr Conrath hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.
Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin die nächste noch nicht berufene Bewerberin auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD).
Dies ist Frau Juliane Pfeiffer.
Frau Pfeiffer hat mitgeteilt, dass sie das ihr zufallende Mandat nicht annimmt.
Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD).
Dies ist Herr Thomas Sitt.
Herr Sitt hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.
Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin die nächste noch nicht berufene Bewerberin auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD).
Dies ist Frau Marion Seutemann.
Frau Seutemann hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).